GNU GENERAL PUBLIC LICENSE

Version 2, Juni 1991

Copyright (C) 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA
Dieses Lizenzdokument darf von jedermann vervielfältigt und als unveränderte Kopie weitergegeben, nicht jedoch verändert werden.

Vorwort

Softwarelizenzen sind in ihrer Konzeption meistens darauf ausgerichtet, Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Software mit anderen zu teilen oder zu verändern. Im Gegensatz dazu soll dem Nutzer im Rahmen einer GNU General Public License die Freiheit garantiert werden, freie Software mit anderen zu teilen und zu verändern – damit diese Software auch wirklich für alle Benutzer frei ist. Diese General Public License gilt für die meiste Software der Free Software Foundation sowie für alle anderen Programme, deren Autoren diese Lizenz gewählt haben. (Ein anderer Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt statt dessen der GNU Lesser General Public License.) Sie können diese Lizenz auch auf Ihre eigenen Programme anwenden.

Die Bezeichnung „freie“ Software bezieht sich hierbei auf Freiheit, nicht auf Kostenfreiheit. Unsere GPL-Lizenzen sollen Ihnen der Konzeption nach die Freiheit garantieren, Kopien von freier Software zu verbreiten (und diese Leistung kostenpflichtig anzubieten, sofern Sie das wünschen), die Möglichkeit, den Quelltext der Software zu erhalten bzw. diesen auf Wunsch zu bekommen, sowie die Möglichkeit, die Software zu verändern oder Teile davon in neuen freien Programmen einzusetzen – und das Bewusstsein, dass Sie all diese Möglichkeiten haben.

Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen machen, die es jedermann verbieten, Ihnen diese Rechte zu verwehren oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verpflichtungen für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder die Software verändern.

Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst genießen, wenn Sie – egal, ob kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien eines solchen Programms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quelltext erhalten bzw. bekommen können. Außerdem müssen Sie den Empfängern diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.

Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten:
(1) Wir stellen die Software unter Urheberrechtsschutz.
(2) Wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, weiterzugeben bzw. zu verändern.

Um die Autoren und uns zu schützen, möchten wir darüber hinaus für jedermann eindeutig klarstellen, dass für diese freie Software keinerlei Gewährleistung besteht. Wenn jemand die Software verändert und weitergibt, möchten wir, dass die Empfänger darüber informiert werden, dass sie nicht das Original erhalten haben. Damit schließen wir die Möglichkeit aus, dass Probleme, die Dritte verursacht haben, den Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.

Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Softwarepatente bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, dass Weiterverteiler von freien Programmen individuell Patentlizenzen erwerben – denn dadurch würde das entsprechende Programm proprietär. Um dies zu verhindern, stellen wir klar, dass jede Patentlizenz entweder für die freie Benutzung durch jedermann erteilt werden muss oder überhaupt nicht erteilt werden darf.

Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung.

GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN FÜR DIE
VERVIELFÄLTIGUNG, WEITERGABE UND BEARBEITUNG

  • Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entsprechender Vermerk des Urheberrechtsinhabers darauf hinweist, dass das Werk zu den Bedingungen dieser General Public License weitergegeben werden darf.
    Im Folgenden wird jedes derartige Programm oder Werk als „Programm“ bezeichnet; ein „auf dem Programm beruhendes Werk“ bezeichnet das Programm sowie jegliche daraus abgeleiteten Werke im urheberrechtlichen Sinne, also Werke, die das Programm ganz oder in Teilen, in ursprünglicher oder bearbeiteter bzw. fremdsprachlich übersetzter Form enthalten. (Im Folgenden sind Übersetzungen als durch den Begriff „Bearbeitung“ uneingeschränkt mitgemeint zu verstehen.) Mit „Sie“ sind im Folgenden alle Lizenznehmer gemeint.

    Andere Handlungen als Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung werden von dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Die Handlung der Programmausführung wird nicht eingeschränkt; die mit dem Programm erzielten Resultate unterliegen dieser Lizenz nur, soweit deren Inhalte auf dem Programm beruhende Werke darstellen (unabhängig von der Erzeugung durch die Programmausführung).

    Ob dies zutrifft, hängt vom Funktionsumfang des jeweiligen Programms ab.

  • Sie dürfen auf jedem beliebigen Medium unveränderte Kopien des Programmquelltextes, so wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mit jeder Kopie in eindeutiger und angemessener Form einen entsprechenden Urheberrechtsvermerk sowie einen Haftungsausschluss veröffentlichen; dass Sie alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und des Weiteren allen anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie dieser Lizenz zukommen lassen.

    Sie dürfen für den physikalischen Vorgang der Datenübertragung für solche Kopien eine Gebühr verlangen. Sofern gewünscht, dürfen Sie gegen Entgelt auch Garantieleistungen für das Programm anbieten.

  • Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms ganz oder in Teilen verändern. Dadurch entstehen auf dem Programm beruhende Werke. Solche Bearbeitungen dürfen Sie zu den Bedingungen gemäß Absatz 1 vervielfältigen und weitergeben, vorausgesetzt, dass Sie außerdem die folgenden Bedingungen alle erfüllen.

    • Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Hinweis versehen, der auf die Bearbeitung durch Sie und das Datum jeder Änderung hinweist.
    • Sie müssen dafür sorgen, dass jedes von Ihnen verbreitete oder veröffentlichte Werk, das ganz oder in Teilen das Programm beinhaltet oder aus dem Programm bzw. dessen Teilen abgeleitet ist, Dritten gegenüber als Ganzes zu den Bedingungen dieser Lizenz kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
    • Wenn das veränderte Programm normalerweise bei der Ausführung interaktiv Befehle einliest, müssen Sie dafür sorgen, dass das Programm bei der gängigsten Ausführung zur interaktiven Nutzung eine Meldung ausgibt oder anzeigt, die einen geeigneten Urheberrechtsvermerk enthält sowie einen Hinweis, dass keinerlei Gewährleistung übernommen wird (oder alternativ: dass Sie entsprechende Garantien leisten), und dass die Benutzer das Programm zu diesen Bedingungen weiterverbreiten dürfen. Der Benutzer muss auch darauf hingewiesen werden, wie er eine Kopie dieser Lizenz anzeigen kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung ausgibt, muss Ihr auf dem Programm beruhendes Werk auch keine solche Meldung ausgeben.)

    Diese Bedingungen gelten für das bearbeitete Werk als Ganzes. Wenn identifizierbare Teile des Werks nicht aus dem Programm abgeleitet sind und vernünftigerweise als an sich unabhängige und eigenständige Werke betrachtet werden können, dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für die betroffenen Teile, wenn Sie diese als eigenständige Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch diese Teile als Bestandteile einer Gesamtheit weitergeben, bei der es sich um ein auf dem Programm beruhendes Werk handelt, dann muss die Weitergabe dieser Gesamtheit zu den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen; deren Freigaben für weitere Lizenznehmer werden dann vollständig auf diese Gesamtheit ausgeweitet und somit unabhängig von der Urheberschaft auf jeden einzelnen Bestandteil.

    Dabei ist dieser Absatz nicht darauf ausgerichtet, Rechte an Werken, die vollständig von Ihnen geschrieben wurden, zu beanspruchen oder Ihre entsprechenden Rechte in Frage zu stellen, sondern vielmehr auf die Ausübung des Rechts, die Weitergabe von abgeleiteten oder kollektiven Werken, die auf dem Programm beruhen, zu kontrollieren.

    Im Übrigen führt die bloße Sammlung anderer Werke, die nicht auf dem Programm beruhen, zusammen mit dem Programm oder einem auf dem Programm beruhenden Werk auf dem selben Speicher- oder Vertriebsmedium nicht dazu, dass diese Lizenz auch auf dieses anderen Werk angewendet wird.

  • Sie dürfen das Programm (oder ein darauf beruhendes Werk gemäß Absatz 2) als Objektcode oder in ausführbarer Form zu den Bedingungen der o.g. Absätze 1 und 2 vervielfältigen und weitergeben, sofern Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen.

    • Liefern Sie das Programm zusammen mit dem entsprechenden maschinenlesbaren Quelltext in seiner Gesamtheit auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Weitergabe nach den Bedingungen der Absätze 1 und 2 erfolgen muss.
    • Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, allen Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des entsprechenden Quelltextes gegen eine Gebühr zur Verfügung zu stellen, die Ihre Kosten für die physikalische Bereitstellung des Quelltextes nicht übersteigen darf; hierbei muss die Weitergabe auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium nach den Bedingungen der Absätze 1 und 2 erfolgen.
    • Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot zur Bereitstellung des entsprechenden Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur bei nichtkommerzieller Weitergabe zulässig und nur dann, wenn Sie das Programm als Objektcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Satz b erhalten haben.)

    Der Quelltext eines Werks ist diejenige Form des Werks, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Werk umfasst der vollständige Quelltext den gesamten Quelltext aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Schnittstellen-Definitionsdateien sowie der Skripte, die zur Steuerung der Kompilierung und Installation des Programms verwendet werden. Als besondere Ausnahme braucht der weitergegebene Quelltext jedoch nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten (Kernel, Compiler etc.) des Betriebssystems weitergegeben wird, auf dem das Programm läuft, sofern die entsprechende Komponente selbst nicht zum Programm gehört.

    Wenn die Weitergabe eines ausführbaren Programms oder Objektcodes dadurch erfolgt, dass Kopierzugriff auf einen bestimmten Ort gewährt wird, so zählt die Gewährung von entsprechendem Kopierzugriff auf den Quelltext am gleichen Ort als Weitergabe des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht gezwungen sind, den Quelltext zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.

  • Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, bearbeiten, Unterlizenzen gewähren oder das Programm weitergeben, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Bearbeitung, Gewährung von Unterlizenzen und Weitergabe ist unwirksam und führt zur automatischen Aufkündigung Ihre Rechte im Rahmen dieser Lizenz. Dabei werden jedoch die Lizenzen Dritter, denen Sie im Rahmen dieser Lizenz Kopien oder Rechte gewährt haben, nicht aufgekündigt, solange diese die Lizenzbestimmungen vollständig befolgen.

  • Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, denn Sie haben sie nicht unterzeichnet. Sie erhalten jedoch nur auf diesem Wege die Erlaubnis, das Programm oder daraus abgeleitete Werke zu verändern oder weiterzugeben. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, sofern Sie diese Lizenz nicht annehmen. Indem Sie das Programm (oder ein darauf beruhendes Werk) verändern oder weitergeben, erklären Sie sich einverstanden mit der entsprechenden Lizenz und mit allen ihren Bedingungen und Bestimmungen zu Vervielfältigung, Weitergabe und Bearbeitung des Programms und darauf beruhender Werke.

  • Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein darauf beruhendes Werk) weitergeben, erhält der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten Bedingungen und Bestimmungen zu vervielfältigen, weiterzugeben und zu verändern. Sie dürfen die Ausübung der hierdurch gewährten Rechte durch den Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz gegenüber Dritten durchzusetzen.

  • Wenn Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, infolge eines Vorwurfs der Patentverletzung oder aus einem anderen Grund (ohne Beschränkung auf Patentfragen) Bedingungen auferlegt werden (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig), die den Bedingungen dieser Lizenz entgegenstehen, so befreit Sie dies nicht von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, bei der Weitergabe des Programms sowohl Ihre Verpflichtungen aus dieser Lizenz als auch Ihre anderweitigen Verpflichtungen einzuhalten, dann folgt daraus, dass Sie das Programm überhaupt nicht weitergeben dürfen. Wenn beispielsweise eine Patentlizenz die gebührenfreie Weitergabe des Programms durch alle Personen, die über Sie direkt oder indirekt Kopien erhalten haben, nicht gestattet, dann können Sie Ihre Verpflichtungen aus der entsprechenden Patentlizenz und der vorliegenden Lizenz nur beide befolgen, indem Sie ganz auf die Weitergabe des Programms verzichten.

    Wenn sich Teile dieses Absatzes unter bestimmten Umständen als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, dann soll dieser Absatz sinngemäß angewendet werden; unter allen anderen Umständen soll dieser Absatz weiterhin in seiner Gesamtheit Anwendung finden.

    Dieser Absatz ist nicht darauf ausgerichtet, Sie zur Verletzung von Patenten oder sonstigen Eigentumsansprüchen oder zur Infragestellung der Gültigkeit solcher Ansprüche zu verleiten; dieser Absatz ist allein darauf ausgerichtet, die Integrität des Systems zur Verbreitung von freier Software zu schützen, das in der Praxis öffentlicher Lizenzen umgesetzt wird. Viele Leute haben im Vertrauen auf die konsequente Anwendung dieses Systems großzügige Beiträge zu dem breiten Spektrum an Software geleistet, das über dieses System verbreitetet wird; allein der Autor/Stifter hat zu entscheiden, ob er die Software ggf. über ein anderes System verbreiten will; der Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.

    Mit diesem Absatz soll in aller Deutlichkeit klargestellt werden, welche Konsequenzen mit dem Rest dieser Lizenz bezweckt werden.

  • Wenn die Weitergabe bzw. Verwendung des Programms in bestimmten Staaten durch Patente oder durch urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm unter diese Lizenz stellt, eindeutige geografische Beschränkungen für die Weitergabe hinzufügen, durch die solche Staaten ausgeschlossen werden; dadurch ist die Weitergabe nur innerhalb bzw. zwischen den Staaten erlaubt ist, die hierdurch nicht ausgeschlossen sind. In solchen Fällen wird die entsprechende Beschränkung zu einem Teil dieser Lizenz mit der gleichen Wirkung, als wäre sie von vornherein Bestandteil dieser Lizenz gewesen.

  • Die Free Software Foundation kann gelegentlich überarbeitete bzw. neue Versionen der General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Sinn her der aktuellen Version entsprechen, können aber im Einzelnen davon abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen Rechnung zu tragen.

    Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben ist, dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer oder „neueren Versionen“ unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bedingungen und Bestimmungen der genannten Version zu folgen oder denen einer beliebigen späteren Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wird. Wenn das Programm keine Versionsnummer für die Lizenz angibt, können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.

  • Wenn Sie Teile des Programms in andere freie Programme mit abweichenden Weitergabebedingungen integrieren möchten, fragen Sie den Autor schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die urheberrechtlich der Free Software Foundation untersteht, schreiben Sie an die Free Software Foundation; wir machen in dieser Sache gelegentlich Ausnahmen. Unsere Entscheidungen werden von unserer Zielsetzungen geleitet, einerseits alle Werke, die aus unserer freien Software abgeleitet sind, weiterhin frei zu erhalten und andererseits die gemeinschaftliche Nutzung und Wiederverwendung von Software im Allgemeinen zu fördern.

GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS

  • DA DIE LIZENZ FÜR DIESES PROGRAMM KOSTENLOS GEWÄHRT WIRD, WIRD, SOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG, KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM ÜBERNOMMEN. DIE URHEBERRECHTSINHABER BZW. DRITTE STELLEN DAS PROGRAMM, SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, SO ZUR VERFÜGUNG, WIE ES IST, OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG ZU ÜBERNEHMEN, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, AUCH KEINE IMPLIZITE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK (OHNE ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT). DAS VOLLE RISIKO BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT HERAUSSTELLEN, LIEGEN DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN SERVICE-, REPARATUR- UND KORREKTURARBEITEN BEI IHNEN.

  • UNTER KEINEN UMSTÄNDEN, AUßER WENN DURCH ANWENDBARES RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT, IST EIN URHEBERRECHTSINHABER ODER DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE DURCH DIE O.G. BESTIMMUNGEN GESTATTET VERÄNDERT BZW. WEITERGEGEBEN HAT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN HAFTBAR, INSBESONDERE NICHT FÜR ALLGEMEINE, KONKRETE, NEBEN- ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG DES PROGRAMMS ODER DESSEN UNBENUTZBARKEIT RESULTIEREN (AUCH NICHT FÜR (OHNE ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT) DATENVERLUST ODER FEHLERHAFTE DATENÜBERGABE, FÜR VERLUSTE, DIE VON IHNEN ODER DRITTEN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN ODER FÜR DAS UNVERMÖGEN DES PROGRAMMS, IN VERBINDUNG MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZU ARBEITEN), SELBST WENN DIESEM URHEBERRECHTSINHABER ODER DRITTEN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN BEKANNT WAR.

ENDE DER BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN

Anhang: Wie Sie diese Bestimmungen auf Ihre neuen Programme anwenden können

Wenn Sie ein neues Programm entwickeln und damit der Allgemeinheit den größtmöglichen Nutzen bringen wollen, dann erreichen Sie dies am besten in Form von freier Software, die jeder zu den vorliegenden Bestimmungen weitergeben und verändern kann.

Dazu müssen Sie die folgenden Hinweise in das Programm einfügen. Am sichersten ist es, wenn Sie sie an den Anfang jeder Quelldatei setzen, damit der Gewährleistungsausschluss möglichst wirksam vermittelt wird; zumindest aber sollte jede Datei eine Copyright-Zeile aufweisen sowie einen kurzen Verweis darauf, wo die vollständigen Hinweise zu finden sind.

<Eine Zeile mit dem Programmnamen und einer kurzen Funktionsbeschreibung>
Copyright (C) <Jahr> <Name des Autors>

Dieses Programm ist freie Software. Sie können es unter den Bedingungen der von der Free Software Foundation veröffentlichten GNU General Public License weitergeben bzw. bearbeiten: entweder gemäß Version 2 der Lizenz oder (nach Ihrer Wahl) gemäß einer beliebigen neueren Version.

Dieses Programm wird verbreitet in der Hoffnung, dass es Nutzen bringt, jedoch OHNE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG; sogar ohne implizite Gewährleistung der MARKTFÄHIGKEIT oder EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. Nähere Angaben finden Sie in der GNU General Public License.

Sie sollten zusammen mit diesem Programm ein Exemplar der GNU General Public License erhalten haben. Wenn nicht, schreiben Sie bitte an die Free Software Foundation, Inc., 675 Mass Ave, Cambridge, MA 02139, USA.

Fügen Sie auch einen kurzen Hinweis ein, wie Sie elektronisch und per Post zu erreichbar sind.

Wenn das Programm interaktiv ist, sorgen Sie dafür, dass es nach dem Start im interaktiven Modus einen kurzen Hinweis folgender Art anzeigt:

Gnomovision Version 69, Copyright (C) [Jahr] [Name des Autors] Gnomovision wird ohne JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG bereitgestellt; für weitere Angaben geben Sie ‘show w’ ein. Gnomovision ist freie Software, die Sie unter bestimmten Bedingungen gerne weitergeben dürfen; für weitere Angaben geben Sie ‘show c’ ein.

Mit den hypothetischen Befehlen ‚show w’ und ‚show c’ sollten die entsprechenden Teile der General Public License angezeigt werden. Natürlich können Sie verwendeten Befehle auch anders benennen als ‚show w’ und ‚show c’; sie können auch als Mausklicks oder Menüpunkte realisiert sein – je nachdem, was für Ihr Programm am besten passt. Gegebenenfalls sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber (wenn Sie als Programmierer arbeiten) oder Ihre Schule einen Urheberrechtsverzicht für das Programm unterschreiben lassen, soweit anwendbar. Hier ein Beispiel (Namen bitte ändern):

Yoyodyne, Inc. verzichtet hiermit auf alle urheberrechtlichen Ansprüche an dem von James Hacker geschriebene Programm ‚Gnomovision’ (einem Schrittmacher für Compiler). , 1. April 1989 Ty Coon, Vizepräsident

Diese General Public License gestattet nicht die Einbindung Ihres Programms in proprietäre Programme. Wenn Ihr Programm eine Funktionsbibliothek ist, dann kann es sinnvoller sein, das Verlinken proprietärer Programme mit dieser Bibliothek zu gestatten. Wenn Sie dies tun wollen, sollten Sie die anstatt dieser Lizenz die GNU Library General Public License verwenden.